Anspruch auf Hauptstadtzulage der Beschäftigten im Lette Verein rechtssicher durchsetzen!

Liebe Kolleg*innen,

im Herbst 2024 wurde dann der Tarifvertrag Hauptstadtzulage verhandelt und als ein den TV-L ergänzenden Tarifvertrag zwischen ver.di und der TdL abgeschlossen. Für ver.di war damit klar, dass endlich auch die Beschäftigten der sog. Anwenderbetriebe (mit Anwendungstarifvertrag des TV-L) von einer Hauptstadtlage über den abgeschlossenen Tarifvertrag profitieren! Da das Land Berlin bis heute keine rechtliche Klarheit zum Charakter des TV Hauptstadtzulage als ergänzenden Tarifvertrag hergestellt hat, sind Fragen und Unsicherheiten zur Anwendung des Tarifvertrages auch am Lette Verein entstanden. Nun müssen wir die Ansprüche durchsetzen.

Mehr dazu in der Tarifinfo von ver.di „HAUPTSTADTZULAGE FÜR ALLE“.

Was jetzt zu tun ist:

Die individuellen Ansprüche auf Zahlung der Hauptstadtzulage müssen schriftlich gegenüber dem Lette Verein geltend gemacht werden. Die Geltendmachungen können frühestens nach der ersten Fälligkeit (30.04.25) erhoben werden. Es gibt von ver.di Muster-Geltendmachungen, die den ver.di Mitgliedern und den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden : https://gesundheit-soziales-bildung-bb.verdi.de/mein-arbeitsplatz/hochschulen/++co++2582af80-0ef5-11f0-9f1c-bde596f2fffd

 Rechtsberatung und Rechtsschutz zur Durchsetzung der Ansprüche gibt es für die ver.di Mitglieder an. Es gibt viele gute Gründe, sich gewerkschaftlich zu organisieren – vielleicht ist (auch) dieses Thema gerade ein guter Anlass Mitglied werden | ver.di

 

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung

Nähere Infos hier:

20250523_Tarifinfo_lette verein_Hauptstadtzulage

2025_05_23_HZL_Anschreiben ML